Unsere Leistungen

Behandlungspflege SGB V

Behandlungspflege SGB V

Das sind pflegerische Leistungen, die von einem Arzt verschrieben werden, diese müssen dann von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehört:

  • Medikamentengabe
  • Insulingabe
  • Wundversorgung
  • Dekubitus Behandlung
  • Kompressionsstrümpfe und Verbände
  • Krankenhausvermietungspflege
  • uvm.
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Pflegeleistungen SGB XI

Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad und einer Pflegeversicherung haben Anspruch auf Pflegeleistungen (Grundpflege). Hierzu erhalten sie von uns Hilfe und Unterstützung:

  • Bei der Körperpflege
  • Beim An- und Auskleiden
  • Beim An- und Verabreichen von Nahrung
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Pflegeleistungen SGB XI
Familienpflege

Familienpflege

Bei der Familienpflege (Haushaltshilfe) werden Eltern unterstützt, die z. B. durch eine Notsituation Ihre Kinder nicht versorgen können. Hierzu gehört:

  • Vorübergehende Hilfe bei eig. Krankheit
  • Haushaltsführung
  • Kinderbetreuung
  • uvm.
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Entlastungsleistungen

Haben Sie einen Pflegegrad, so können Sie den Entlastungsbeitrag benutzen, um Entlastungsleistungen (Unterstützung im Alltag) im Anspruch zu nehmen. Hierzu gehört

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Hausarbeiten
  • Einkäufe
  • Pflege der Wäsche
  • Betreuung
  • uvm.
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Entlastungsleistungen
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Sollten Sie einen Pflegedienst nur für kurze Zeit für Sie oder einen Angehörigen suchen, da Ihre Pflegekraft oder Sie verhindert sind oder ein anderer Grund vorliegt, weswegen Sie für kurze Zeit eines Pflegedienstes benötigen, würden wir die Pflege gerne für Sie übernehmen.

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Beratungseinsatz §37.3 SGB XI

Sollten Sie Pflege und Betreuung durch einen Angehörigen in Ihrer häuslichen Umgebung erhalten und dafür Pflegegeld bekommen, so sind Sie verpflichtet ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dieses ist dafür da, um:

  • Den Pflegegrad zu überprüfen
  • Die Pflegetechniken zu verbessern
  • Überlastung zu vermeiden
  • Auf die mögliche Inanspruchnahme weiterer Leistungen hinzuweisen

Hierfür können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

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Beratungseinsatz §37.3 SGB XI
Pflegeschulungen derAngehörigen $ 45 SGB XI

Pflegeschulungen der
Angehörigen $ 45 SGB XI

Sollten Sie die Entscheidung treffen, einen Angehörigen voll oder teils selbst zu pflegen, bedarf dies ein umfangreiches praktisches Pflegewissen. Damit Sie sich dieses aneignen können. Umso Ihrem Angehörigen die bestmögliche Pflege zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine Pflegeschulung an. Diese umfasst:

  • Unterstützungsmöglichkeiten
  • Vorbeugung von körperlicher und seelischer Belastung
  • Individuelle Pflegeschulungen bei Ihnen / Ihrem Angehörigen zuhause
  • Hygiene Maßnahmen
  • uvm.

Dies gilt für ausgewählte Kassen, für mehr Informationen melden Sie sich bei uns.

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Zusätzliche kostenlose Leistungen für Sie

  • Einlesen lassen der Krankenkassenkarte beim Arzt
  • Anforderungen von Rezepten, und Verordnungen
  • Verwaltung von Haushalts- und Taschengeld
  • Kauf von frischen Lebensmitteln, nach Krankenhausaufenthalt
  • Anstellen der Heizung, damit sie nach einem Krankenhausaufenthalt in ein warmes zuhause kommen
  • Wir bringen Ihnen Kleidung ins Krankenhaus
  • Die Apotheke beliefert uns mit Ihren Medikamenten (sodass Sie sich nicht drum kümmern brauchen)
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Zusätzliche kostenlose Leistungen für Sie

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Sie uns

Telefon: 0561-830 770 38