Das sind pflegerische Leistungen, die von einem Arzt verschrieben werden, diese müssen dann von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehört:
Alle Personen mit anerkanntem Pflegegrad und einer Pflegeversicherung haben Anspruch auf Pflegeleistungen (Grundpflege). Hierzu erhalten sie von uns Hilfe und Unterstützung:
Bei der Familienpflege (Haushaltshilfe) werden Eltern unterstützt, die z. B. durch eine Notsituation Ihre Kinder nicht versorgen können. Hierzu gehört:
Haben Sie einen Pflegegrad, so können Sie den Entlastungsbeitrag benutzen, um Entlastungsleistungen (Unterstützung im Alltag) im Anspruch zu nehmen. Hierzu gehört
Sollten Sie einen Pflegedienst nur für kurze Zeit für Sie oder einen Angehörigen suchen, da Ihre Pflegekraft oder Sie verhindert sind oder ein anderer Grund vorliegt, weswegen Sie für kurze Zeit eines Pflegedienstes benötigen, würden wir die Pflege gerne für Sie übernehmen.
Mehr erfahrenSollten Sie Pflege und Betreuung durch einen Angehörigen in Ihrer häuslichen Umgebung erhalten und dafür Pflegegeld bekommen, so sind Sie verpflichtet ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Dieses ist dafür da, um:
Hierfür können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
Mehr erfahrenSollten Sie die Entscheidung treffen, einen Angehörigen voll oder teils selbst zu pflegen, bedarf dies ein umfangreiches praktisches Pflegewissen. Damit Sie sich dieses aneignen können. Umso Ihrem Angehörigen die bestmögliche Pflege zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine Pflegeschulung an. Diese umfasst:
Dies gilt für ausgewählte Kassen, für mehr Informationen melden Sie sich bei uns.
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